Die von der Bundesregierung im sogenannten Solarpaket I geplanten gesetzlichen Neuregelungen zum Ausbau der Photovoltaik (BT Drs. 20/8657) stoßen bei Sachverständigen auf grundsätzliche Zustimmung. Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestag-Ausschusses für Klimaschutz und Energie wurden jedoch weitere Änderungen angemahnt, damit der jährliche Leistungszubau bei PV-Anlagen wie geplant bis auf 22 Gigawatt (GW) gesteigert und für die Folgejahre auf diesem hohen Niveau stabilisiert werden kann. Bei der Anhörung kamen unter anderem Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, der Energiewirtschaft, der Landwirtschaft zu Wort.
Durch das Gesetz soll die Förderung für besondere Solaranlagen, sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV, neu geregelt werden. Zudem soll die für den Bau von PV-Anlagen geltende "Opt-in"-Ermächtigung der Länder für benachteiligte Gebiete durch eine "Opt-out"-Ermächtigung der Länder ersetzt werden, von der die Länder Gebrauch machen können, wenn die Flächennutzung der landwirtschaftlichen Flächen einen gesetzlich definierten Anteil übersteigt. Des Weiteren zielt die Regelung darauf ab, den PV-Zubau auf dem Dach zu erleichtern sowie den Mieterstrom zu vereinfachen und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu ermöglichen.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 15. November 2023