Die Landesregierung ruft Schulträger und Landschaftsverbände dazu auf, weiterhin die Förderung des Landes für zusätzliche Schulbusse zu nutzen. Das Verkehrsministerium hat das Schulbusprogramm durch den Erlass neuer Förderrichtlinien im Dezember 2020 bis zu den Osterferien verlängert und zusätzlich 20 Millionen Euro bereitgestellt.
Insgesamt hat die Landesregierung seit dem Start des Förderprogramms im August 33,5 Millionen Euro bereitgestellt. Seitdem haben 165 Kommunen und 16 Träger von Ersatzschulen Anträge über rund 20 Millionen Euro für zusätzliche Schülerverkehre gestellt.
Verkehrsminister Hendrik Wüst: "Wir wollen die Kommunen auch ermutigen, gemeinsam mit Schulen und Verkehrsunternehmen die Schulanfangszeiten zu entzerren, damit weniger Schüler gleichzeitig unterwegs sind. Deshalb haben wir Möglichkeiten geschaffen, auch die Kosten für zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen zu finanzieren."
Gefördert werden außerdem zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen.
Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen sowohl in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV als auch als Schulträger sowie Träger von Ersatzschulen sein. Nach Angaben des Verbands Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) stehen im Land bis zu 1000 zusätzliche Busse zur Verfügung.
Der NWO bietet Unterstützung bei der Suche nach freien Kapazitäten an. Schulträger können sich direkt an den NWO wenden und erhalten von ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind – inklusive Fahrpersonal.
Die Förderrichtlinien finden Sie unter www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/richtlinien-schuelerverkehrsfoerderung-2021.pdf und die zugehörigen Antragsformulare unter www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/20201201-antragsformular.pdf.
Quelle/Weitere Informationen: Nordrhein-Westfälisches Ministerium für Verkehr, Pressemitteilung vom 26. Januar 2021