Die NRW-Landesregierung möchte sicherstellen, dass die öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung der Corona-Epidemie handlungsfähig bleibt und dass Beschaffungen insbesondere zum Zwecke des Gesundheitsschutzes und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes schnell und effizient abgewickelt werden können. Hierzu haben das Ministerium der Finanzen NRW und das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie für Landesbehörden Vereinfachungen in Verfahren unterhalb des EU-Schwellenwertes beschlossen sowie Hinweise für Verfahren oberhalb des EU-Schwellenwertes zusammengefasst.
Diese Informationen können auf der Seite des Finanzministeriums abgerufen werden:
Der Runderlass wurde darüber hinaus am 3. April 2020 im Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe Nr. 8 (Seite 167 bis 214) veröffentlicht.
Quelle/Weitere Informationen: Informationen des Ministerium der Finanzen NRW vom 27. März 2020