Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) erweitert die Möglichkeiten der digitalen Registrierung von Schutzsuchenden. Asylsuchende werden mit der landeseigenen Software DiAs-PIK (Digitales Asylverfahren, Personalisierungsinfrastruktur-Komponente) registriert. Vertriebene aus der Ukraine müssen hingegen aufgrund einer EU-Richtlinie keinen Asylantrag für einen Aufenthalt in einem EU-Staat stellen. Dennoch ist eine Registrierung wichtig, damit sie unter anderem Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen können. Um auch diese Personen digital zu erfassen, hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration gemeinsam mit dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eine effiziente Softwarelösung für DiAs-PIK entwickelt. Mit diesem Update löst Nordrhein-Westfalen gleichzeitig die vom Bund zur Verfügung gestellten Software- und Hardwarekomponenten für die Registrierung von Vertriebenen ab. Mit der nun entwickelten Software werden die kommunalen Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen noch besser unterstützt.
Nach Informationen der Landesregierung hat NRW bislang rund 151.000 ukrainische Schutzsuchende in den Kommunen (Stand: 27.05.2022) aufgenommen. Zudem befinden sich aktuell 1.076 ukrainische Schutzsuchende in den Landesunterkünften (Stand: 30.05.2022).
Bereits im Jahr 2021 konnte die im Auftrag des Landes von IT.NRW entwickelte Software DiAs-PIK zur Registrierung von Asylsuchenden nach der Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erfolgreich im Asylprozess in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden. Dabei wurden neben den personenbezogenen auch erkennungsdienstliche Merkmale wie Fingerabdrücke und biometrische Bilder erfasst. Bevor dieses Tool jedoch für die Registrierung von Vertriebenen aus der Ukraine genutzt werden konnte, war es erforderlich, die Software in vielfacher Hinsicht an neue Rahmenbedingungen anzupassen. Hierzu gehörte die Aufnahme spezieller Merkmale für die Personengruppe der Vertriebenen und die Entkoppelung vom bisherigen in der Software abgebildeten Asylprozess. Neben der Entwicklung der Software hat das Integrations- und Flüchtlingsministerium IT.NRW in den Jahren 2020 und 2022 beauftragt, die Hardware für rund 100 Registrierungsstationen in NRW zu beschaffen und kurzfristig die technische Infrastruktur bereitzustellen.
DiAs-PIK ist über Schnittstellen mit allen relevanten Computersystemen des Bundes verbunden; hier insbesondere das Ausländerzentralregister (AZR) und das automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) des Bundeskriminalamts. Durch die Kompatibilität ist sichergestellt, dass Flüchtlinge eindeutig identifiziert und Doppelregistrierungen vermieden werden können. DiAs-PIK findet bundesweit Beachtung: Inzwischen haben mehrere Bundesländer ihr Interesse daran bekundet, die für NRW entwickelte Lösung zu übernehmen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Pressemitteilung vom 30. Mai 2022