NRW plant weitreichende Reform des Vergaberechts unterhalb der EU-Schwellenwerte

März 2025

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 11. Februar 2025 eine umfassende Reform des Haushaltsvergaberechts auf den Weg gebracht. Kernpunkt der Reform ist die Abschaffung der bisherigen "Kommunalen Vergabegrundsätze". Damit entfiele die Verpflichtung zur Anwendung der VOB/A (Abschnitt 1) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Kommunen sollen künftig eigenständig entscheiden können, wie sie ihre Vergabeverfahren gestalten, solange sie höherrangiges Recht wie die EU-Vergabevorschriften, Bundesvorschriften wie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und haushaltsrechtliche Vorgaben einhalten.

Quelle/Weitere Informationen: Landtag Nordrhein-Westfalen, Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 11. Februar 2025

Veranstaltungsempfehlung

Vergabe- und Bauvertragsrecht

19. Vergaberechtsforum West

Termin
10.12.2025 - 11.12.2025
Ort | Bundesland
Köln | Nordrhein-Westfalen
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | NW250800