Neben der Photovoltaik (PV) auf Dachflächen gewinnen auch bestimmte Freiflächen zunehmend an Bedeutung für die Nutzung der Solarenergie in Nordrhein-Westfalen. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat die Landesregierung am 26. August 2022 eine Verordnung erlassen und nutzt eine Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG): Die Klausel ermöglicht es, die förderfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag in so genannten „benachteiligten Gebieten“ zu erweitern. Hochwertige Ackerböden bleiben mit Blick auf die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln vorrangig der Landwirtschaft vorbehalten. In den jetzt neu hinzukommenden Freiflächen für die Nutzung von Solarenergie können pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt (150 Megawatt in 2022) gefördert werden. Das entspricht einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar.
Landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Flächen in Natura-2000-Gebieten werden in der Verordnung von der zu öffnenden Flächenkulisse ausgeschlossen, um die Interessen von Landwirtschaft und Natur zu wahren.
Bisher ist die zulässige Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG unter anderem auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen begrenzt. Nun können in Nordrhein-Westfalen auch bestimmte Projekte in der um Grün- und Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten erweiterten Flächenkulisse umgesetzt werden und bereits in der kommenden Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im November teilnehmen.
Quelle/Weitere Informationen: Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 26. August 2022