NRW-Kabinett verabschiedet neues E-Government-Gesetz

März 2020

Die Landesregierung will die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen und erweitert den Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf Schulen, Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden. Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen werden vielfältige Verwaltungsdaten zugänglich (Open Data) gemacht.

Die Digitalisierung soll von 2031 auf 2025 vorgezogen und Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden mit einbeziehen.

Nach dem Beschluss des Kabinetts vom 3. März 2020 stellt das Land dafür in den kommenden Jahren Investitionsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro bereit. Diesen Investitionen sollen geplante Einsparungen durch die Digitalisierung bis zum Jahr 2030 in etwa gleicher Höhe gegenüber stehen. Der Gesetzentwurf wurde in den Landtag eingebracht.
 
Die Landesregierung hatte in den vergangenen Monaten eine Verbändeanhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hinweise der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände mündeten in den überarbeiteten Gesetzentwurf.
 
Mit dem Entwurf und den darin enthaltenen Regelungen zum Serviceportal.NRW als Plattform für digitale Verwaltungsleistungen soll die Grundlage für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes geschaffen werden, das Bürgern und Unternehmen die praktische Nutzung zahlreicher digitaler Dienstleistungen ermöglicht.
 
Ab Sommer 2020 werden weitere Verwaltungsleistungen wie die Eintragung in die Handwerksrolle und das Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger elektronisch und medienbruchfrei angeboten. Damit wird das Gewerbe-Service-Portal.NRW zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW weiterentwickelt. Die Landesregierung hat ein Wirtschafts-Portal-Gesetz auf den Weg gebracht, das einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung sämtlicher wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen schafft. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW, Pressemitteilung vom 5. März 2020