NRW-Kabinett beschließt Referenten-Entwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz

März 2021

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 2. März 2021, den Referentenentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. Die Förderung des Radverkehrs wird damit im Gesetz verankert.

Die Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" mit über 200.000 Unterstützern hatte sich für die Einführung eines Gesetzes für Radfahrer stark gemacht. Daraufhin hat der Landtag NRW die Landesregierung beauftragt, ein Gesetz zu erarbeiten, das sich an den Forderungen der Volksinitiative orientiert. Die Landesregierung will darüber hinaus die Nahmobilität ganzheitlich aufgreifen: Fahrrad-, Fußverkehr und Elektrokleinstfahrzeuge.

Kernpunkte des neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes

Radvorrangnetz
Mit dem Gesetz wird ein Radvorrangnetz von landesweiten Verbindungen definiert. Das Radvorrangnetz wird mit Priorität geplant und gebaut. Städte, Gemeinden und Kreise sollen ihre örtlichen und überörtlichen Radnetze in das Radvorrangnetz integrieren. „Wir denken Radverkehr im Netz und machen aus einem Flickenteppich ein zusammenhängendes Radwegenetz“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
 
Bedarfsplan für Radschnellverbindungen
Zum Bau von Radschnellverbindungen wird ein Bedarfsplan erstellt. Das soll Planungssicherheit für bestehende und zukünftige Planungen von Radwegen schaffen.
 
Vernetzung des Fahrrades
Das FaNaG NRW schafft die gesetzliche Grundlage für die Förderung vernetzter Mobilität. Gefördert werden Radstationen, Fahrrad-Garagen auch mit Lademöglichkeiten für E-Bikes, Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttle oder Leih-Räder.

Gleichrangigkeit im Straßenverkehr
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz macht das Fahrrad erstmals zu einem gleichrangigen Verkehrsmittel neben allen anderen. Zur Nahmobilität gehört nicht nur der Radverkehr. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgängern künftig gleiche Rechte wie Rad- und Autofahrern einräumen.
 
25 Prozent Radanteil
In Nordrhein-Westfalen sollen künftig 25 Prozent der Verkehrswege (Modal Split) auf das Rad entfallen.
"Das ist kein unrealistischer Wert. Im Münsterland liegen wir schon deutlich darüber. Nicht zuletzt mit E-Bikes, Pedelecs und besserer Infrastruktur geht das überall", sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
 
Sicherheit
Der Verkehrssicherheit wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz ein herausragender Stellenwert beigemessen. Die "Vision Zero" – also das Bestreben, dass niemand im Straßenverkehr zu Schaden kommt – ist fest verankert. Die Förderung der Landesverkehrswacht wird zur gesetzlichen Pflichtaufgabe. In den nächsten fünf Jahren sollen alle landeseigenen Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen und größere Busse mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden.
 
Kommunale Unterstützung
Das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz stärkt die Beratung der Kommunen. Die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) und des Zukunftsnetzes Mobilität Nordrhein-Westfalen wird im Gesetz festgeschrieben.
 
Hintergrund:
Der Landtag hat die Landesregierung beauftragt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen, das die Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ aufgreift. Nach der nun eingeleiteten Verbändeanhörung ist der nächste Schritt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 2. März 2021