NRW fördert bis 2031 Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze mit einer Milliarde Euro

Mai 2019

Hierbei soll die vielfach in die Jahre gekommene Technik auf den neuesten Stand gebracht werden. Dadurch sollen auch die Voraussetzungen für eine bessere Vernetzung verschiedener Verkehrsträger geschaffen werden."Wir wollen einen besseren ÖPNV, der sich an den Bedürfnissen der Nutzer orientiert. Dafür brauchen unsere Städte moderne und leistungsfähige Stadt- und Straßenbahnnetze. Die überwiegend aus den 70- oder 80er Jahren stammenden Netze brauchen dringend ein Upgrade auf den heutigen Stand der Technik. Vernetzte Mobilität darf nicht an analoger Technik scheitern", sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst nach der Entscheidung in Düsseldorf.
Die Landesregierung hatte durch ein Gutachten den Erneuerungsbedarf für die kommunalen Stadt- und Straßenbahnnetze ermitteln lassen. Bei der Erneuerung geht es um Anlagen, die am Ende ihrer Lebensdauer durch moderne Anlagen ausgetauscht werden. Das Gutachten beziffert den hierfür notwendigen Investitionsbedarf bis 2031 auf 2,6 Milliarden Euro. Dieser umfasst sämtliche Strecken (Gleise, Weichen, Oberleitungen) sowie Haltestellen und Brücken.

Zur Modernisierung der Netze gehört auch die Beseitigung von bestehenden, verkehrsrelevanten Systembrüchen (z. B. unterschiedliche Spurbreiten. Insgesamt gibt es drei Systembrüche im Ruhrgebiet, die für rund 46 Millionen Euro beseitigt werden können. Das Land stellt das Geld zusätzlich zu der Milliarde zur Verfügung.

Für die Finanzierung der Stadt- und Straßenbahnnetze sind die Kommunen zuständig. "Die Landesregierung ist bereit, die Kommunen dabei zu unterstützen, weil wir einen attraktiven ÖPNV wollen. Der Investitionsbedarf ist für die Kommunen eine riesige Herausforderung. Wir lassen die Kommunen damit nicht alleine", erklärte Wüst. Dazu will das Land mit den Verkehrsunternehmen eine Rahmenvereinbarung bis zum Sommer dieses Jahres abschließen. Das Geld wird aus Regionalisierungsmitteln sowie Landesmitteln für den ÖPNV zur Verfügung gestellt. Das hat das NRW-Kabinett am 7. Mai 2019 beschlossen. Quelle/Weitere Informationen: NRW-Ministerium für Verkehr, Pressemitteilung vom 7. Mai 2019