NRW erhöht Zuschüsse für den kommunalen Straßenbau

März 2019

Das Land Nordrhein-Westfalen (NRS) erhöht die seit 2012 unveränderten Fördersätze für den kommunalen Straßenbau. Der Mindestfördersatz wird von 60 Prozent auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gesteigert. Die Kreise, Städte und Gemeinden, die als strukturschwach gelten und daher in der Gebietskulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) liegen, erhalten einen erhöhten Fördersatz von 75 Prozent. Für alle Kommunen steigt die Förderung des kommunalen Anteils bei der Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen auf 80 Prozent (bislang 70 bzw. 75 Prozent). Das teilte das Verkehrsministerium mit.

Im laufenden Jahr würden die Fördermaßnahmen im Wesentlichen noch aus den Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz finanziert. Ab 2020 übernehme das Land die Finanzierung vollständig aus eigenen Haushaltsmitteln. Die geänderten Konditionen würden ab sofort gelten, so das Ministerium.

Zuwendungsfähig seien grundsätzlich sämtliche Maßnahmen, die in den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau aufgeführt sind. Förderschwerpunkte seien der Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen, Erhaltungsmaßnahmen einschließlich Brückensanierungen sowie die Beseitigung und sicherheitstechnische Nachrüstung von Bahnübergängen. Aber auch der klassische Straßenneubau in Gestalt von Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen sei förderfähig.

Bei der Beseitigung oder Sicherung von Bahnübergängen müsse die Kommune als beteiligte Straßenbaulastträgerin gesetzlich ein Drittel der Kosten übernehmen. Hier entlaste das Land die Kommunen künftig mit einem einheitlichen Satz von 80 Prozent.

Voraussetzung für die Programmaufnahme sei, dass Baureife gegeben sei und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lasse.

Zuständige Bewilligungsbehörden sind die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen hat das jeweilige Dezernat 25 umfangreiche Detailinformationen zum Förderbereich kommunaler Straßenbau bereitgestellt.

Das Programm wird in der Regel im zweiten Quartal des jeweiligen Jahres veröffentlicht. Quelle/Weitere Informationen: NRW-Ministerium für Verkehr, Pressemitteilung vom 15. März 2019