NRW: Eckpunkte zur Reform des Weiterbildungsgesetzes vorgestellt

September 2019

Auf der 22. Weiterbildungskonferenz im Landtag Nordrhein-Westfalen zum Thema "Novellierung des Weiterbildungsgesetzes – Expertise und Eckpunkte" hat Klaus Kaiser, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, am 25. September 2019 die geplante Reform des Weiterbildungsgesetzes vorgestellt und erläutert. Im Zentrum seiner Rede stand das am 25. Juni 2019 vom Kabinett gebilligte Eckpunktepapier des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft, das eine Modernisierung der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen vorsieht.

Mit der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes soll die Weiterbildung im Land gestärkt und die Angebote zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Weiterbildungseinrichtungen sollen in die Lage versetzt werden, schnell auf gesellschaftliche Herausforderungen wie Digitalisierung oder Integration von Zugewanderten zu reagieren, erklärte Kaiser.
 
Das Eckpunktepapier setzt u. a. folgende Schwerpunkte:

  • Verlässliche Finanzierung und Absicherung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung durch das Land, darunter die verbesserte Finanzierung des hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen Personals
  • Absicherung von Kursen, die dem Nachholen von Schulabschlüssen dienen, um junge Erwachsene besser in die Arbeitswelt zu integrieren
  • Innovationspauschalen für Volkshochschulen, um etwa digitale Lehr- und Lernangebote zu entwickeln oder neue Zielgruppen zu erschließen
  • Weiterhin bestehende Verpflichtung der Kommunen, Volkshochschulen zu betreiben 

Der Entwurf zur Änderung des Weiterbildungsgesetzes soll im Sommer 2020 vorgelegt werden.

Seit 2017 stärkt die Landesregierung das finanzielle Fundament der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen. Bis zum Ende der Legislaturperiode 2022 werden die Mittel um rund 25 Millionen Euro erhöht. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 25. September 2019