NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst hat am 15. Juni 2020 in einer Videokonferenz mit Interessenvertretern (Stakeholdern) die Eckpunkte für ein Landesgesetz zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität (FaNaG) vorgestellt (Powerpointpräsentation der Videokonferenz).
25 Prozent des Verkehrsaufkommens (Modalsplit) in Nordrhein-Westfalen soll künftig auf das Rad entfallen. Dafür will die Landesregierung ein landesweites Netz hochwertiger Radwege schaffen und diese besser mit anderen Verkehrsmitteln verbinden.
Radschnellwege und Velorouten sollen dabei zu Hauptschlagadern eines hochwertigen Wegenetzes werden, das ganze Regionen miteinander verbindet. „E-Bikes und Pedelecs erhöhen die Reichweiten, die mit dem Rad erreichbar sind und machen das Fahrrad auch für längere Pendel-Distanzen attraktiv“, sagte Verkehrsminister Wüst.
Die Eckpunkte des Gesetzes sehen vor, dass das Fahrrad bei der digitalen Vernetzung von Verkehrsangeboten eine zentrale Rolle spielen wird. Wegeketten mit einem Mix aus Rad- und ÖPNV-Strecken sollen so zuverlässig kalkulierbar werden. Dazu gehört die Planung und der Bau von Mobilstationen und Fahrrad-Garagen an Verkehrsknotenpunkten.
Attraktive, barrierefreie Gehwege – möglichst baulich getrennt von Radwegen – sollen außerdem für ein vernünftiges Miteinander von Fußgängern und Radfahrern sorgen.
47 Millionen Euro stellt NRW für den Radverkehr bereit. Zudem wurden die Fördersätze für sogenannte Radvorrangrouten um zehn Prozentpunkte auf bis zu 85 Prozent angehoben – eine Entlastung für die Kommunen. Darüber hinaus wurden im Ministerium die Stabsstelle Radverkehr und Verkehrssicherheit eingerichtet und beim Landesbetrieb Straßenbau NRW zehn neue Planerstellen geschaffen.
Die Videokonferenz soll als Auftakt für weiteren Austausch mit Interessenvertretern verstanden werden. Mit ihnen sollen Themen wie Verkehrssicherheit, Fuß- und Radverkehr sowie die Rolle von Elektrokleinstfahrzeugen erörtert werden.
Hintergrund des Gesetzes
Der Landtag hat die Landesregierung beauftragt, noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen, das die Forderungen der Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" aufgreift.
Die Eckpunkte berücksichtigen die Forderungen der erfolgreichen Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad", den Landtagsbeschluss "Nordrhein-Westfalen geht beim Radverkehr voran!", Gespräche mit Bezug zum Fuß- und Radverkehr sowie die Überlegungen der Landesregierung.
Die vorgestellten Eckpunkte sind die Vorstufe zum Referentenentwurf für ein zukünftiges Gesetz. Der Referentenentwurf wird bis Ende des Jahres erarbeitet. Quelle/Weitere Informationen: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 15. Juni 2020