Das NRW-Verkehrsministerium hat Vergabe- und Ausschreibungsverfahren im Landesstraßenbau vereinfacht. Hiervon sollen besonders die Sanierungen von Fahrbahnen, Brücken und Radwegen profitieren. Durch eine kürzere Vergabephase von Bauvorhaben könnten kurzfristig mehr Vorhaben in Auftrag gegeben werden. Für kleinere Bauvorhaben bis 1 Million Euro gelten deshalb zeitlich befristet erhöhte Wertgrenzen. Mit der Vereinfachung will NRW einen Impuls für die konjunkturelle Erholung aus dem Corona-Tief setzen.
"Wir machen weiter Tempo für eine bessere, saubere und sichere Mobilität. Eine leistungsstarke Infrastruktur ist auch Voraussetzung für Beschäftigung und Wohlstand im Land. Dafür haben wir in Nordrhein-Westfalen einen Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf in Gang gesetzt. Einfache Vergabeverfahren, mit denen mehr Bauvorhaben schneller in die Umsetzung kommen, sind gerade jetzt gut für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen", sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Die Erhöhung der Wertgrenzen im Bereich des Landesstraßenbaus gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020 für 3 Investitionsstufen:
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 13. Juli 2020