NRW: Die Einführung der E-Akte in die Sozialgerichtsbarkeit ist abgeschlossen

März 2024

In der Sozialgerichtsbarkeit waren die Sozialgerichte Düsseldorf und Münster im Jahr 2022 die Vorreiter. Mit dem Sozialgericht Dortmund stellt nun das letzte der neun Gerichte in der Sozialgerichtsbarkeit von der Papierakte auf die elektronische Akte um. Die Finanz- und Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen arbeiten bereits seit 2019 bzw. 2021 flächendeckend mit der E-Akte. Der Rollout bei den 33 Arbeitsgerichten des Landes (30 Arbeitsgerichte und drei Landesarbeitsgerichte) begann im Oktober 2019 und war mit dem Landesarbeitsgericht Hamm im Juni 2023 abgeschlossen. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist bereits im vollständigen Instanzenzug in allen Zivilsachen, also an sämtlichen 129 Amts-, 19 Land- und drei Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen, die elektronische Akte führend. Fortgeschrittene Pilotierungen laufen auch bei zahlreichen Gerichten in Betreuungs-, Familien-, Nachlass- und Mobiliarvollstreckungssachen und in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.

Quelle/Weitere Informationen: Land NRW, Pressemitteilung vom 18. März 2024