Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Kraft getreten

Juli 2024

Am 1. Juli 2024 ist das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum vom 18. Juni 2024 in Kraft getreten (Nds. GVBl. 2024 Nr. 51 vom 20. Juni 2024).

 

 

 

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Reduzierung der Grenzabstände zur Nachverdichtung und für Windenergieanlagen (§ 5 Abs. 2 NBauO)
  • Streichung der Möglichkeit der Bauaufsichtsbehörde nachträglich die Errichtung von Spielplätzen verlangen zu können (§ 9 Abs. 3 Satz 3 NBauO)
  • Änderungen bei den Vorgaben zum zweiten Rettungsweg (§ 33 Abs. 2 Satz 3 und 4 NBauO), zu Aufzügen (§ 38 Abs. 2 Satz 2 NBauO) und zu Anlagen zur Energieerzeugung und Energiebereitstellung (§ 40 NBauO)
  • Entfall der Stellplatzpflicht bei Wohnungen (§ 47 Abs. 1 Satz 3 NBauO)
  • Erweiterung der Verfahrensfreistellung von Nutzungsänderungen (§ 60 Abs. 2 Satz 1 NBauO) und der genehmigungsfreien Vorhaben (§ 61 ff. NBauO)
  • Einführung der Pflicht für Tragwerksplaner eine Erklärung über die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen abzugeben, die nicht von den Bauaufsichtsbehörden geprüft werden (§ 65 Abs. 4 Satz 2 NBauO)
  • Einführung neuer Abweichungstatbestände bei Nutzungsänderungen, Baumaßnahmen, die der Modernisierung, dem Ausbau oder dem Erhalt bestehender Gebäude dienen, und bei Baumaßnahmen zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen (§ 66 Abs. 1 Satz 2 NBauO)
  • Einführung einer angemessenen Frist zur Nachreichung von Unterlagen sowie Mängelbehebung (§ 69 Abs. 2 Satz 2 NBauO)
  • Einführung einer Genehmigungsfiktion für bestimmte Baumaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu genehmigen sind (§ 70a NBauO)
  • Anerkennung von Typengenehmigungen anderer Bundesländer (§ 73a Abs. 5 NBauO)
  • Einführung von Erleichterungen bei bestimmten Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen (§ 85a NBauO)
  • Einführung von Erleichterungen zum Wiederaufstellen von ortsveränderlichen Wohngebäuden (85b NBauO)

Quellen/Weitere Informationen: Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum vom 18.06.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 51 vom 20. Juni 2024); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum vom 10.04.2024 (LT-Drs. 19/3975)

Veranstaltungen zum Thema

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30.08.2024
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06.09.2024
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