Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten

April 2020

Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden am 27. April 2020 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Ausgabe 19, S. 814-837) verkündet. Die neuen StVO-Regelungen sowie der neue Bußgeldkatalog treten damit am 28. April 2020 in Kraft. Quelle: Bundesgesetzblatt

Weitere Informationen: Eine übersichtliche Zusammenstellung zu den Änderungen und neuen Bußgeldern der StVO findet man auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums.


Februar 2020

Bundesrat stimmt StVO-Novelle zu – mit Änderungen

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der Straßenverkehrsnovelle (BR Drs. 591/19)  zugestimmt – allerdings nur unter der Bedingung zahlreicher Änderungen (BR Drs. 591/19, Beschluss). Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnung verkünden und in Kraft treten lassen. Ziel der Verordnung ist es, sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität zu fördern.

Insbesondere das Radfahren soll sicherer werden. So gilt künftig ein Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen grundsätzlich auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein generelles Halteverbot. Künftig sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich.

Flankierend passt die Verordnung den Bußgeldkatalog an. Teurer werden insbesondere die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr; ebenso das Parken auf Geh- und Radwegen. Künftig könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Auf Wunsch des Bundesrates soll die Verordnung an vielen Stellen nachgebessert werden. Die circa 40 Änderungen sollen unter anderem dazu dienen, den Praxisvollzug zu verbessern, den Schilderwald zu verringern und Bußgeldtatbestände besser aufeinander abzustimmen.

Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit der von der Bundesregierung geplanten Öffnung der Busspuren für Pkw mit mehr als drei Personen, ebenso dem generellen Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu parken. Beide Regelungen möchte er aus der Regierungsverordnung streichen lassen.
Weitere Änderungen betreffen die Geschwindigkeit beim Rechtsabbiegen, die Mitnahme von Personen auf Rädern und Rikschas und das Nebeneinanderfahren von E-Scootern.

Das ursprünglich vom Umweltausschuss geforderte generelle Tempolimit auf Autobahnen konnte sich im Bundesratsplenum ebenso wenig durchsetzen wie die Erhöhung des Gebührenrahmens für Anwohnerparkausweise und die Erlaubnispflicht für "Freefloating-Anbieter" von E-Scootern und Leihfahrrädern, die auf Gehwegen abgestellt werden.

Außerdem appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, das Sanktionsniveau insgesamt zu erhöhen, um eine general- und spezialpräventive Wirkung zu erzielen und das Sanktionsgefüge zu wahren. Dass die vorgelegte Verordnung nur selektiv in den Bußgeldkatalog eingreift, kritisieren die Länder in ihrer Entschließung. Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 14. Februar 2020