Der etwa ein Kilometer lange Abschnitt des historischen Prozessionsweges zur Marienkapelle in Telgte ist ein Denkmal. Das hat das OVG am 1. Juli 2024 entschieden und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt. Damit war die Klage des Landesbetriebs NRW auch in zweiter Instanz nicht erfolgreich.
Unter Hinweis auf den beabsichtigten vierspurigen Ausbau der B 51 zwischen Münster und Telgte, der die Inanspruchnahme der Grundstücke des Prozessionsweges bedinge, machte der Landesbetrieb geltend, dass der Prozessionsweg nur noch teilweise vorhanden sei und längst nicht mehr genutzt würde, womit auch keine Gründe für seine Erhaltung vorlägen. Die Klage hatte beim Verwaltungsgericht Münster überwiegend keinen Erfolg. Die dagegen eingelegte Berufung des Klägers wies das Oberverwaltungsgericht jetzt zurück.
Quelle und weitere Informationen: Oberverwaltungsgericht Land NRW, Pressemitteilung vom 1. Juli 2024