Das Oberverwaltungsgericht ist seit Ende 2020 landesweit für alle neuen Streitfälle um die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 50 Metern erstinstanzlich zuständig - und damit faktisch für alle neuen Anlagen. Diese Neuregelung hat beim Oberverwaltungsgericht zu mehr Verfahren geführt, die zudem mit einem höheren Bearbeitungsaufwand verbunden sind. Die Richter können nicht mehr auf Vorarbeiten der Verwaltungsgerichte zu den vielfach schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Fragen zurückgreifen. Es klagen nicht nur Investoren auf eine Genehmigung, sondern auch Nachbarn, Gemeinden oder - in zahlenmäßig wenigen, dafür aber artenschutzrechtlich aufwändigen Verfahren - Naturschutzverbände gegen erteilte Genehmigungen für Windenergieanlagen. Daher wurde der Senat personell verstärkt. Dr. Hans-Joachim Hüwelmeier ist neuer Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht. Er übernimmt damit den Vorsitz im neuen 22. Senat, der beim Oberverwaltungsgericht nun zusätzlich für die Bearbeitung von Streitigkeiten um Windkraftanlagen eingerichtet worden ist.