NRW hat eine neue Mieterschutzverordnung (MietSchVO NRW): Zum 1. Juli 2020 tritt eine Verordnung in Kraft. Sie nimmt die Mietpreisbegrenzung bei Neuvertragsmieten, die Bestandsmieten und den Kündigungsschutz in den Blick. Mit der neuen Mieterschutzverordnung werden damit sowohl Preissteigerungen bei einer Neuvermietung als auch die Erhöhung von Bestandsmieten begrenzt. Zudem gibt die Verordnung Mieterinnen und Mietern nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einen erweiterten Kündigungsschutz. Die Landesregierung steht damit an der Seite der Mieterinnen und Mieter und sorgt zugleich mit mehr Freiheiten in anderen Gesetzen dafür, dass mehr Wohnraum entstehen kann. Nur eine Verbreiterung des Wohnangebots schützt Mieterinnen und Mieter nachhaltig und sorgt für bezahlbaren Wohnraum.
Die Mieterschutzverordnung umfasst 18 Städte und Gemeinden.
Quelle/Weitere Informationen: Internetseite Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen