Alle humanitären und aufenthaltssichernden Bleiberechtsregelungen auszuschöpfen, damit gut integrierte, geduldete Geflüchtete eine Bleibeperspektive erhalten können, ist das Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Das Land hat einen Erlass zur Stärkung der Bleiberechte veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2022 mit dem Kabinettbeschluss zur Einführung des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ einen ersten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Aufenthaltsrechts auf den Weg gebracht. Diesen Schritt hat die Landesregierung zum Anlass genommen, die bisher geltende Erlasslage zu überprüfen und jetzt entsprechend anzupassen. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration stärkt unmittelbar die Bleibeperspektive für die Gruppe der seit mehr als fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen lebenden, gut integrierten geduldeten Menschen. Die Bezirksregierungen, Ausländerbehörden und Zentralen Ausländerbehörden sind bereits über die aktuellen Entwicklungen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags auf Bundesebene und die Planungen des Ministeriums informiert.
Quelle/Weitere Informationen: Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Landesportal, Pressemitteilung 15. Juli 2022