Das neue Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) vom 26. August 2022 wurde am 2. September 2022 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. 28/2022, S. 504ff.) veröffentlicht und ist am Folgetag in Kraft getreten.
Quelle: Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. 28/2022)
April 2022: Die Niedersächsische Landesregierung hat am 26. April 2022 den Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) beschlossen und in den Landtag eingebracht.
Mit diesem Gesetzentwurf sollen die Krisenmanagementstrukturen des Landes angepasst und weiterentwickelt werden. Durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine ist erneut deutlich geworden, dass sich das Land Niedersachsen im Katastrophen- und Zivilschutz auf verschiedenste Szenarien (Flüchtlingsbewegungen, Auswirkungen des Klimawandels, Schutz kritischer Infrastrukturen) vorbereiten muss. Hierfür sollen mit der Novelle des NKatSG die notwendigen Grundlagen geschaffen werden.
Mit den beabsichtigten Änderungen sollen zudem Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der Strukturkommission "Einsatzort Zukunft" umgesetzt werden. Neben der zentralen Verantwortung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI) für die operative und strategische Leitung von Katastrophenschutzeinsätzen bei kerntechnischen Unfällen sowie von Ereignissen mit landesweiter Tragweite wurden weitere, wichtige Punkte in den Entwurf mit aufgenommen:
Die Aufgaben der Ämter für Brand- und Katastrophenschutz in den Polizeidirektionen wurden in dem zum 1. Januar 2021 gegründeten Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) als obere Katastrophenschutzbehörde gebündelt. Diese strukturelle Änderung erfordert an zahlreichen Punkten im Gesetz redaktionelle und inhaltliche Anpassungen.
Im Rahmen der strategischen und konzeptionellen Planung und Vorbereitungen für den Ausfall kritischer Versorgungsinfrastrukturen (KRITIS) soll das MI die Aufgabe des zentralen Ansprechpartners des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für systembedeutsame KRITIS übernehmen. Welche Unternehmen als KRITIS identifiziert und bestimmt werden, soll zukünftig durch eine Verordnung geregelt werden.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt dazu: "Nicht nur im Bereich der Äußeren Sicherheit, sondern auch ganz besonders im Bereich des Katastrophen- und Zivilschutzes führt uns der Krieg in der Ukraine vor Augen, vor welch großen Herausforderungen wir stehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir darauf konsequent reagieren, vorausschauend agieren und für bestmögliche Rahmenbedingungen bei der Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes sorgen. Dem werden wir mit der geplanten Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes gerecht. Wir wollen die Krisenreaktionsfähigkeiten in unserem Bundesland weiter ausbauen, um auf Krisenlagen jedweder Art noch besser vorbereitet zu sein."
Quelle: Niedersächsische Landesregierung, Pressemitteilung vom 26. April 2022