Niedersachsen unterzeichnet Gute-KiTa-Vertrag: 526 Millionen Euro vom Bund

Juni 2019

Der Bund unterstützt das Land Niedersachsen bei der Qualitätsverbesserung in Kitas und der Entlastung der Eltern bei den Gebühren mit rund 526 Millionen Euro bis 2022. Die entsprechende Vereinbarung unterzeichneten am 11. Juni 2019 Ministerpräsident Stephan Weil und Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. Es ist der vierte Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes.

Bundesfamilienministerin Giffey: "Das Gute-KiTa-Gesetz funktioniert und wir liegen bei der Umsetzung gut in der Zeit. Es freut mich sehr, dass Niedersachsen 96 Prozent der Mittel in die Verbesserung der Qualität investieren und mit den restlichen Mitteln Familien mit Kindern in der Kindertagespflege von den Gebühren befreien wird. Dies sorgt nicht nur für soziale Gerechtigkeit, sondern garantiert allen Kindern die beste Bildung von Anfang an. Insgesamt zeichnet sich ab, dass die Länder die Möglichkeiten des Gute-KiTa-Gesetzes breit wahrnehmen. Fast alle zehn Handlungsfelder wurden bereits ausgewählt, die Instrumente treffen den Bedarf in den Ländern, sei es bei der Verbesserung des Betreuungsschlüssels oder bei der Qualifizierung von Fachkräften. Deutlich wird auch, dass die Länder ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionen in Qualität und Gebührenentlastungen für eine bessere Teilhabe wählen."

Ministerpräsident Weil betonte: "Ich bin Franziska Giffey sehr dankbar für ihre Initiative und dieses Gesetz. Ich freue mich, dass Niedersachsen zu den ersten Bundesländern mit einem Vertrag zum Gute-KiTa-Gesetz gehört. Seit vielen Jahren sind die Qualität in der Kindertagesbetreuung, die finanzielle Entlastung der Eltern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Prioritäten der Landesregierung. Wir werden das Geld, das uns der Bund zur Verfügung stellt, unter anderem dafür nutzen, die Beitragsfreiheit auch auf Kinder in der Kindertagespflege auszuweiten und Kitaleitungen durch zusätzliche Fachkräfte zu entlasten."

Mit den Mitteln des "Gute-KiTa-Gesetzes" – rund 526 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – will Niedersachen folgende sechs Maßnahmen umsetzen:

Guter Betreuungsschlüssel
Aus den Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes werden zusätzliche Fach- und Betreuungskräfte gefördert, um den Personalschlüssel für Kindergartenkinder spürbar zu verbessern.

Qualifizierte Fachkräfte
Die Beschäftigung von Auszubildenden, die einen ersten Abschluss für das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung in Teilzeit erwerben, wird gefördert. Somit können Träger Personal frühzeitig gewinnen, tariflich vergüten und dauerhaft an sich binden.

Starke Kitaleitung
Träger können Mittel des Gute-Kita-Gesetzes auch verwenden, um Zusatzkräfte zur Entlastung von Einrichtungsleitungen einzustellen und diese über Fortbildungsprogramme speziell für Einrichtungsleitungen weiterzubilden. Bis Ende 2019 wird das Niedersächsische Kultusministerium dafür ein Curriculum für Fort- und Weiterbildungsangebote zur Stärkung von Leitungskompetenzen trägerübergreifend abstimmen. Ziel ist es, dass mindestens jede 5. Kitaleitung in Niedersachsen von den zielgruppenspezifischen Weiterbildungsangeboten profitieren kann.

Für diese drei Maßnahmen stehen bis Ende 2022 insgesamt 301 Mio. Euro zur Verfügung, um ein entsprechendes Förderprogramm des Landes aufzulegen.

Starke Kindertagespflege
Niedersachsen führt neue gesetzliche Regelungen zur Stärkung von Kindertagespflegepersonen ein. Zum 1. August 2020 soll eine Anreizfinanzierung des Landes für die Entwicklung von Qualität und Professionalität in der Kindertagespflege in Kraft treten. Konkret sollen Träger mehr Geld erhalten, wenn sie Fachkräfte mit hoher Qualifikation beschäftigen. Diese Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) wird bis Ende 2022 mit Mitteln des Bundes im Umfang von 147 Mio. finanziert.

Bedarfsgerechter Ausbau
Niedersachsen investiert in die Verbesserung von Bedarfsplanung und Angebotsplatzierung. Der Platzausbau liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen. Ziel des Projekts auf Landesebene ist, auf eine Vereinheitlichung von Verfahren der örtlichen Bedarfsplanung hinzuwirken, damit landesweite Prognosen für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung möglich werden. Um dies langfristig sicherzustellen und auch die örtlichen Träger bei ihrer Aufgabenwahrnehmung zu entlasten, soll ein geeignetes IT-Verfahren für die Bedarfsplanung entwickelt werden.

Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit auf die Kindertagespflege
Kinder im Kindergartenalter, deren Eltern anstelle eines Kindergartenplatzes ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagespflege nachfragen, können mit Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes im Umfang von bis zu 20 Mio. Euro analog zu Kindergartenkindern beitragsfrei gestellt werden. Damit verbessern sich ihre Chancen auf eine bedarfsgerechte Teilhabe unabhängig von der wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern.

Hintergrund
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Da jedes Bundesland eigene Stärken und Entwicklungsbedarfe hat, ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche der insgesamt 10 Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung vom 11. Juni 2019

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz