Das Landeskabinett hat am Dienstag, den 10. September 2019, die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Dieses Gesetzesvorhaben sei ein Meilenstein auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen, erklärte Sozialministerin Carola Reimann. Es zähle zu den wichtigen sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode und sei eine Maßnahme des Aktionsplans Inklusion der Landesregierung für die Jahre 2019/2020.
Die mit dem Gesetz angestrebten Neuerungen:
Der Gesetzentwurf sieht zur Verwirklichung der Barrierefreiheit Zielvereinbarungen vor, zwischen anerkannten Verbänden für Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen für ihren jeweiligen Aufgabenbereich. Darin sollen prioritäre Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit vereinbart werden. Mithilfe der Zielvereinbarungen soll überprüft werden können, inwieweit Maßnahmen zeitgerecht umgesetzt werden.
Damit Barrierefreiheit nicht nur im öffentlichen Sektor verbessert wird, sollen anerkannte Verbände der Behindertenhilfe auch mit Organisationen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft Zielvereinbarungen treffen können.
Weiteres Ziel der Gesetzesnovelle ist dieStärkung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen: Alle Ministerien und die Staatskanzlei sollen verpflichtet werden, Ablehnungen von Vorschlägen und Anregungen der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zu Gesetzes- und Verordnungsvorhaben schriftlich zu begründen.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll eine staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Die staatliche Koordinierungsstelle hätte die Aufgabe, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu begleiten, insbesondere durch Einbeziehung der Menschen mit Behinderungen, ihrer Verbände und Institutionen.
Auch den Kommunen soll zukünftig bei Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine größere Rolle zukommen. Auch sie sollen die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Für die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen werden regelmäßige Inklusionskonferenzen vorgeschlagen. Inklusionsberichte sollen erarbeitet werden, damit der in den Kommunen Niedersachsens gestaltete Sozialraum und das Gemeinwesen möglichst inklusiv ausgerichtet werden.
Neben der Vorlage des Gesetzesentwurfs zum NBGG liegt auch die erste Zwischenbilanz des Aktionsplans Inklusion der Niedersächsischen Landesregierung für die Jahre 2019/2020 vor. Von den 147 Maßnahmen befinden sich aktuell 105 in der Umsetzung, werden bereits umgesetzt und als Daueraufgabe fortgeführt oder sind vollständig abgeschlossen, dies entspricht einem prozentualen Anteil von 71 % der Gesamtmaßnahmen. Quelle/Weitere Informationen: Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung, Pressemitteilung vom 10. September 2019