Um die Vergabe von Aufträgen einfacher und schneller zu gestalten und unnötige Bürokratiehemmnisse abzubauen, soll in Kürze die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung (NWertVO) geändert und die Wertgrenzen im Unterschwellenbereich für alle Vergabeverfahrensarten angehoben werden.
Liefer- und Dienstleistungen sollen bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro (statt bislang 1.000 Euro) direkt beauftragt werden können. Bei Bauleistungen soll dies bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro möglich sein. Darüber hinaus sollen auch weitere Schwellenwerte angehoben werden. So besteht die Absicht, im Dienstleistungsbereich die Grenzen auf 50.000 Euro bei Verhandlungsvergaben und 100.000 Euro bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb zu verdoppeln.
Im Baubereich möchte man freihändige Vergaben bis 200.000 Euro Gesamtauftragswert ermöglichen – bisher galt die 25.000 Euro-Schwelle als Einzelauftragswert. Für beschränkte Ausschreibungen soll die Grenze von bis zu 150.000 Euro gewerkabhängig auf generell zwei Millionen Euro angehoben werden.
Quelle/Weitere Information: Niedersächsische Staatskanzlei, Presseinformation 2024