Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können wieder Anträge für die nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) stellen. 2023 stellt das Land erneut eine Million Euro für die Förderung von Projekten zur Verfügung, die den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren zu stärken und die Zentren zu beleben.
Die wesentlichen Ziele des Programms sind, das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen in einem Quartier zu stärken; ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren; einen Stadtteil lebendig zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen. Gefördert werden können zum Beispiel Sportangebote zur Sturzprävention, Bürgerfeste, Nachbarschaftshilfen, eine bedarfsgerechte Nahversorgung, Repair-Cafés, Spielangebote für Kinder oder Sprachkurse für Migranten. Dabei können auch experimentelle Ansätze verfolgt werden.
Die Finanzhilfen erhalten auf Antrag die Städte und Gemeinden. Sie können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden. Die Kommunen müssen in der Regel 40 Prozent der Kosten selbst tragen. Die Mittel des Landes werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit sollen die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit bekommen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die nichtinvestive Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet der Kommune durchgeführt wird.
Die Kommunen können Anträge bis zum 31. Oktober 2023 fortlaufend bei den Regierungspräsidien einreichen.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 6. April 2023