Das Bundeskabinett hat am 21. Juni 2023 eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Ziel der Novelle ist es, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu machen. Der Entwurf sieht vor, dass künftig eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen ist. Dabei bleiben die Klimaziele Deutschlands unverändert – durch die Reform darf nicht mehr CO2 ausgestoßen werden als mit dem bisherigen Gesetz.
Das Klimaschutzgesetz ist der Kern der nationalen Klimapolitik. Mit gesetzlich verbindlichen nationalen Klimazielen hat Deutschland international Standards gesetzt. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein.
Das Gesetz sieht zudem ein umfassendes Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen vor, das ebenfalls beschlossen wurde. Als Gesamtplan für die Klimaschutzpolitik listet es die wichtigsten Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf. Viele Maßnahmen des aktuellen Programms sind bereits umgesetzt, so etwa das Deutschland-Ticket, die CO2-abhängige LKW-Maut, Verfahrensbeschleunigungen und Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien oder die Förderungen für energetisches Bauen und Sanieren. Das Programm geht nun an den Expertenrat für Klimafragen für dessen Stellungnahme. Danach wird es im Kabinett beschlossen.
Neu im Klimaschutzgesetz: Statt eines Rückblicks auf das vergangene Jahr ist nun der Ausblick auf die zukünftige Entwicklung ausschlaggebend. Zudem steht künftig die Erreichung der gesamten Treibhausgasemissionen im Fokus, unabhängig davon, wo sie entstanden sind. Und: Die Bundesregierung stärkt den unabhängigen Expertenrat für Klimafragen.
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Vom Rückblick zum Ausblick
Bisher hatte das Klimaschutzgesetz vergangene Zielverfehlungen im Blick. Mit dem nun verstärkten Fokus auf zukünftige Emissionen soll besser als bisher überprüft werden können, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist – oder ob Maßnahmen nachgeschärft werden müssen. Diese Umstellung hatte auch der Expertenrat für Klimafragen empfohlen.
Gesamtverantwortung und flexibles Erreichen der Ziele
Im Fokus steht nun, ob der Treibhausgasausstoß insgesamt reduziert wird, unabhängig davon, in welchem Bereich die Treibhausgase entstehen. Indem die Emissionen insbesondere dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind, können die Klimaziele sozial gerecht und volkswirtschaftlich effizient erreicht werden. Damit werde die Gesamtverantwortung der Bundesregierung insgesamt und die Flexibilität zwischen den Sektoren gestärkt.
Volle Transparenz für alle Bereiche
Trotz dieser Gesamtbetrachtung will die Bundesregierung für volle Transparenz bei den einzelnen Sektoren wie zum Beispiel Verkehr, Energie und Wohnen sorgen. Es soll weiterhin deutlich gemacht werden, wo die Emissionen entstehen und welcher Sektor "on track" ist. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien sollen ihren angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten.
Stärkung des Expertenrates
Das neue Gesetz stärkt zudem die Rolle des Expertenrates für Klimafragen – in Zukunft wird dieser die Prognosen validieren und kann eine Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen. Zudem kann er nun auch eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen vorlegen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 21. Juni 2023