Neues Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) tritt am 1.3.2023 in Kraft

Januar 2023

Am 13. Dezember 2022 ist das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden (GVBl. LSA 2022, S. 367) und tritt zum 1. März 2023 in Kraft. Als vorletztes Bundesland sieht nun auch Sachsen-Anhalt die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen vor.
Weitere Änderungen betreffen etwa die Schwellenwerte, ab denen die Vergabe öffentlicher Aufträge vom TVergG LSA erfasst wird, den persönlichen Anwendungsbereich, die Verfahrensgrundsätze, soziale Kriterien und tarifrechtliche Anforderungen sowie das Nachprüfungsverfahren für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt 2022, S. 367
Weitere Informationen: Link zur aktualisierten und gültigen Fassung der Vorschrift: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=TariftVergabeG_ST_!_3