Zum 1. Januar 2021 hat der Bund von den Ländern Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen übernommen. Die Übertragung der Aufgaben wurde am 31. Dezember 2020 im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Ziel der größten Reform in der Geschichte der Bundesfernstraßenverwaltung ist es, die Aufgaben zentral in einer Hand zu bündeln und die Leistungsfähigkeit der Autobahnen zu stärken – alle Autobahnnutzer sollen von einer modernen, sicheren Infrastruktur profitieren.
Hierfür hat der Bund das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als neue Bundesbehörde und die Autobahn GmbH des Bundes als hundertprozentige Bundesgesellschaft gegründet. Das FBA mit Hauptsitz in Leipzig übernimmt im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben und insbesondere die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung. Die Autobahn GmbH mit Zentrale in Berlin übernimmt Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb sowie Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen.
Im Zuge der Reform wechseln rund 10.000 Beschäftigte von den Ländern zum Bund und werden zukünftig für das FBA und die Autobahn GmbH arbeiten. Aktuell belaufen sich die jährlichen Investitionen in das rund 13.200 Kilometer umfassende Autobahnnetz auf etwa 5,5 Mrd. Euro. Zum 1. Januar 2021 gingen rund 4.500 Bauprojekte von den Ländern auf die Autobahn GmbH über. Quelle: Fernstraßen-Bundesamt, Pressemitteilung vom 30. Dezember 2020
Weitere Informationen zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung:Infoseite des BMVI, Stand 11. Januar 2021