Neuer Förderaufruf: Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume - jetzt bewerben!

August 2023

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der Bekanntmachung "Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume" im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) innovative Projekte, die zur Stärkung von Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden beitragen. Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 200.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten. Interessierte können bis zum 20. November 2023 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

(Dorf)Gemeinschaften in ländlichen Räumen geraten u. a. durch die Folgen des demografischen Wandels, sich verändernde Familien- und Arbeitsstrukturen und die Ausdünnung von Infrastrukturen und Versorgungsangeboten verstärkt unter Druck. Dies führt dazu, dass sich Menschen immer weniger begegnen und das soziale Zusammenleben in ländlichen Orten leidet. Dadurch können schon bestehende strukturelle Nachteile entscheidend verstärkt werden.

Daher gilt es, Bürgerinnen und Bürger ländlicher Städte und Gemeinden in die Lösung dieser Fragen einzubeziehen, um die Zukunftsfähigkeit und Resilienz ländlicher Regionen zu stärken. Indem engagierte Bewohnerinnen und Bewohner Strukturen des Miteinanders und inklusive Formen der Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen am öffentlichen Leben schaffen, werden sozialräumliche Entwicklungsprozesse angestoßen und das Zugehörigkeitsgefühl zur Gemeinschaft gestärkt.

Die Projekte sollen den sozialen Zusammenhalt und die Gemeinschaft auch im Sinne von Eigenverantwortung und Eigeninitiative fördern. Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden sollen dabei unterstützt werden, neue Wege für ein aktives soziales Miteinander zu finden, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen proaktiv zu begegnen.

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen, Gemeinden, Städte, Landkreise). Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte.

Online-Informationsveranstaltungen
Für alle Interessierten bietet das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der BLE digitale Informationsveranstaltungen zur Fördermaßnahme und zum Bewerbungsprozess am 4. und 12. September 2023 an.

Quelle/Weitere Informationen: Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE), Bekanntmachung des Förderaufrufs, Stand: 11. August 2023