Die Neufassung der VOB/A ist am 19. Februar 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hatte am 31. Januar 2019 die Neufassung der VOB/A beschlossen. Entgegen dem Beschluss vom 13. November 2018 erfassen die Änderungen nicht nur den 1. Abschnitt für nationale Bauvergaben, sondern auch den 2. Abschnitt für EU-weite Vergaben und den 3. Abschnitt für Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Das Bundesinnenministerium wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abschnitt 1 der VOB/A durch Erlass bestimmen, vorgesehen ist der 1. März 2019. Der DVA plant, im Laufe des Jahres alle Abschnitte als Gesamtausgabe VOB 2019 herauszugeben. Quelle/Weitere Informationen: Bundesanzeiger Verlag, Bekanntmachung vom 19. Februar 2019
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat am 13. November 2018 Änderungen der VOB/A Abschnitt 1 beschlossen. Nach Informationen des Forum Vergabe e. V. soll eine Überarbeitung der Abschnitte 2 und 3 (VOB/A-EU und VOB/A-VS) noch folgen, eine neue Gesamtausgabe der VOB sei für Mitte 2019 geplant.
Die Änderungen in Abschnitt 1 betreffen u. a.:
Der Bund plant, laut Forum Vergabe e. V., die neue VOB/A Abschnitt 1 zum 1. Januar 2019 einzuführen. Quelle/Weitere Informationen: Forum Vergabe e. V. am 13. November 2018