Um sauberes Trinkwasser gewinnen zu können, hat das Bundesumweltministerium (BMUV) eine Verordnung auf den Weg gebracht, mit der Rohwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser in Trinkwassereinzugsgebieten präventiv besser geschützt werden können. Hierzu legt die Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV, BGBl. 2023 I Nr. 346 vom 11.12.2023), die am 12. Dezember 2023 in Kraft trat, fest, welche Anforderungen an die Bewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Trinkwasserversorgungen gestellt werden. So sollen Belastungen, die zur Verunreinigung von Wasserkörpern führen können, denen Trinkwasser entnommen wird, vermieden, reduziert und besser beherrscht werden. Der Aufwand, der sonst im Bereich der Trinkwasseraufbereitung betrieben werden muss, werde dadurch verringert, so das BMUV.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Wasser ist eine lebenswichtige Ressource. Damit auch in Zukunft Wasser für die Trinkwassergewinnung in hoher Qualität zur Verfügung steht, müssen wir die Wasserressourcen noch besser vor schädlichen Einflüssen schützen. Mit der neuen Verordnung werden deshalb künftig die Trinkwassereinzugsgebiete mit Blick auf mögliche Risiken für die Wasserbeschaffenheit bewertet und einem Risikomanagement unterzogen. Gefahren können damit frühzeitig erkannt werden und wir schaffen die Voraussetzungen für noch sichereres Wasser, wie es in der EU-Trinkwasserrichtlinie vorgesehen ist."
Um die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus der Verunreinigung von Trinkwasser ergeben können, wurde mit der EU-Trinkwasserrichtlinie ein risikobasierter Ansatz implementiert. Dieser basiert auf dem Vorsorgeprinzip und zielt darauf ab, dass in der Trinkwasserversorgung ein vorausschauendes und zielgenaues Qualitätsmanagement betrieben wird. Der risikobasierte Ansatz nach der EU-Trinkwasserrichtliniebetrifft die gesamte Versorgungskette: von den Wassereinzugsgebieten über die Gewinnung, die Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Trinkwassers bis hin zu den Trinkwasserinstallationen in Gebäuden. Die Trinkwassereinzugsgebiete sind zukünftig zu bewerten und einem Risikomanagement zu unterziehen, das an die jeweils vor Ort bestehenden Verhältnisse angepasst ist. So sollen frühzeitig potenzielle mikrobielle sowie chemische Risiken und Gefährdungen für die Trinkwassereinzugsgebiete erkannt werden, um darauf angemessen reagieren zu können. Die TrinkwEGV dient der Umsetzung insbesondere der Artikel 7 und 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie. Die TrinkwEGV ergänzt damit die Vorschriften der Trinkwasserverordnung, in der der Schutz des Trinkwassers ab der Wassergewinnung durch den Versorger nach dem risikobasierten Ansatz für die Zukunft bereits geregelt ist.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Pressemitteilung Nr. 188/23 vom 12. Dezember 2023