Die Mieten in Thüringens Landeshauptstadt Erfurt dürfen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent steigen. Das schreibt die neue Kappungsgrenzen-Verordnung vor. Sie gilt ab dem 1. Oktober 2019.
Die Kappungsgrenze schreibt vor, dass ein Vermieter drei Jahre lang die Miete um nicht mehr als 15 Prozent anheben darf. Im Unterschied zur Mietpreisbremse gilt die Kappungsgrenze für Bestandsmieten, wenn also die Wohnung bewohnt ist. Die Mietpreisbremse gilt bei Neuvermietung.
Neben Maßnahmen zur Begrenzung des Mietpreises soll, so Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Birgit Keller, bezahlbarer Wohnraum durch sozialen Wohnungsbau geschaffen werden. Angedacht wird hierfür die Gründung einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft.
Um festzustellen, für welche Gemeinden die Einführung einer Kappungsgrenze möglich ist, wurden vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Kriterien festgelegt. In Frage kamen Städte, die Hochschulstandort sind, mehr als 10.000 Einwohner haben oder bei denen der Wohnungsleerstand unter 5 Prozent liegt. Voraussetzung auch: Die angeschriebenen Gemeinden mussten der Einführung einer Kappungsgrenze zustimmen. Quelle/Weitere Informationen: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Pressemitteilung vom 29. August 2019