Am 22. Januar 2021 ist die neu gefasste Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB) des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung in Kraft getreten.
Die VwV TB konkretisiert die in der Sächsischen Bauordnung verankerten Grundanforderungen an bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen. Sie ist für alle am Bau beteiligten Personen bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen verbindlich.
Die Überarbeitung der VwV TB war notwendig, um die bisher geltende Fassung der Vorschrift aus dem Jahr 2017 an den aktuellen Stand der Technik anzupassen sowie neu veröffentlichte europäische und nationale Normen aufzunehmen. Zudem wurden die Regelungen für die Technische Gebäudeausrüstung nunmehr systematisch in einem Anhang zusammengefasst.
Bei der Überarbeitung der VwV TB wurden weitestgehend die Regelungen der in den Gremien der Bauministerkonferenz erarbeiteten Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen übernommen. Abweichungen erfolgten nur, soweit dies landesspezifische Besonderheiten erforderlich machten. „Damit leistet Sachsen zum einen seinen Beitrag zu einer bundesweiten Harmonisierung im Baubereich. Zum anderen gewährleisten wir mit der Neuregelung aber auch, dass Bauen in Sachsen sicher, kostengünstig und zukunftsfähig bleibt. Dafür werden wir uns in den Gremien der Bauministerkonferenz auch künftig einsetzen“, so Staatsminister Thomas Schmidt. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministeriums für Regionalentwicklung, Pressemitteilung vom 22. Januar 2021