Neue Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) in Kraft getreten

Januar 2024

Die neue SHVgVO vom 21. November 2023 (GVBl. 2023, S. 620) ist am 8. Dezember 2023 in Kraft getreten. Neben einigen begrifflichen Klarstellungen umfasst die Verordnung im Wesentlichen eine Erhöhung der Grenzwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben.

 

 

Die neuen Grenzwerte

Liefer- und Dienstleistungen:

  • Direktvergabe bis zu einem Auftragswert von 5.000 Euro
  • Verhandlungsvergabe bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro

Bauleistungen:

  • Direktauftrag bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro
  • Freihändige Vergabe bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro sowie bis zu einem Einzelauftragswert (Fachlos) von 150.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro sowie bis zu einem Einzelauftragswert (Fachlos) von 1.000.000 Euro

Weiterhin ist ab 1. Januar 2025 ein elektronisches Vergabeverfahren ab einem Auftragswert von 150.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und ab einem Auftragswert von 1.000.000 Euro bei Bauleistungen verpflichtend anzuwenden. Der Auftraggeber darf jedoch schriftliche Angebote weiterhin zulassen.

Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2023