Die neue SHVgVO vom 21. November 2023 (GVBl. 2023, S. 620) ist am 8. Dezember 2023 in Kraft getreten. Neben einigen begrifflichen Klarstellungen umfasst die Verordnung im Wesentlichen eine Erhöhung der Grenzwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben.
Die neuen Grenzwerte
Liefer- und Dienstleistungen:
Bauleistungen:
Weiterhin ist ab 1. Januar 2025 ein elektronisches Vergabeverfahren ab einem Auftragswert von 150.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen und ab einem Auftragswert von 1.000.000 Euro bei Bauleistungen verpflichtend anzuwenden. Der Auftraggeber darf jedoch schriftliche Angebote weiterhin zulassen.
Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 12. Dezember 2023