Neue NRW-Förderrichtlinie: 100 Prozent Entlastung bei Straßenausbaubeiträgen

Mai 2022

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderrichtlinie zur vollständigen Entlastung von beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern von Straßenausbaubeiträgen auf den Weg gebracht. Das bedeutet eine Aufstockung der bisherigen Förderung aus dem landeseigenen Programm von 50 Prozent auf 100 Prozent. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte am 24. März 2022 den Beschluss gefasst, die bisher hälftige Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte auf eine Vollentlastung und damit auf "Null Euro" umzustellen.

Die Lesefassung der neuen Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen www.mhkbg.nrw zu finden. Es folgt die Veröffentlichung im Ministerialblatt.

Die landeseigene Förderbank, die NRW.BANK, wird als zuständige Bewilligungsbehörde kontinuierlich die bereits gewährten Förderungen von 50 Prozent auf 100 Prozent von Amts wegen aufstocken.

Hintergrund:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit dem Landtag Nordrhein-Westfalen das Kommunalabgabengesetz zum 1. Januar 2020 im Bereich der Straßenausbaubeiträge zum ersten Mal seit 51 Jahren im Interesse der beitragspflichtigen Haushalte und zur Vermeidung unbilliger Härten grundlegend geändert. Zugleich wurde ein landeseigenes Förderprogramm über jährlich 65 Millionen Euro zur hälftigen Entlastung der beitragspflichtigen Haushalte aufgelegt. Mit Stand Frühjahr 2022 wurde dieses in Höhe von 11,1 Millionen Euro von rund 5000 beitragspflichtigen Haushalte durch die Städte und Gemeinden in Anspruch genommen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist bis zum 30. Juni 2022 aufgefordert, die Straßenausbaubeiträge unter rechtlichen und finanziellen Gesichtspunkten so zu ordnen, dass die beitragspflichtigen Haushalte entlastet bleiben können, die Städte und Gemeinden aber ihre rechtliche und finanzielle Zuständigkeit für die kommunalen Straßen als kommunales Vermögen behalten.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, Pressemitteilung vom 4. Mai 2022