Drei Jahre nach der letzten großen Novelle der Bauordnung in Niedersachsen tritt am 1. Januar 2022 das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vom 10. November 2021 in Kraft (Nds. GVBl. 2021, S. 723 f). Themenschwerpunkte dieser Novelle sind Digitalisierung, Klimaschutz und die Vereinfachung und Klarstellung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Niedersachsen. So bringt die Novelle Regelungen zur elektronischen Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren, Erleichterungen für die Errichtung von Windenergieanlagen und die Stärkung des Photovoltaikausbaus im Gebäudesektor. Aufgrund der zahlreichen Änderungen ist rund 10 Jahre nach der Novelle von 2012 wieder eine Neubekanntmachung der NBauO geplant, um Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen.
Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5321 vom 16. November 2021
Januar 2019: Am 1. Januar 2019 trat das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Kraft (Nds. GVBl. 2018, S. 190 f). Damit erfolgt in weiten Teilen die Anpassung der NBauO an die Musterbauordnung. Bereits im September 2017 hatte der Gesetzgeber Teile einer Novelle zur NBauO beschlossen (Nds. GVBl. 2017, S. 322 f., 338 f.). Nun hat der Niedersächsische Landtag den Reformprozess fortgesetzt und am 12. September 2018 eine weitere Änderung verabschiedet. Themenschwerpunkte dieser Novelle sind die Neuordnung des Bauproduktenrechts, Barrierefreiheit und deren Förderung sowie notwendige Präzisierungen. Zum Beispiel bei der Definition von Sonderbauten, verfahrensfreien Vorhaben, Geltungsdauer von Abweichungen oder im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Anzuwenden ist die neue Rechtslage auf alle Vorhaben, für die nach dem 31. Dezember 2018 der Bauantrag gestellt wird.
Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 20. September 2018