Ab dem 1. Dezember 2020 können Unternehmen, Kommunen und Organisationen zur novellierten Kälte-Klima-Richtlinie eine Förderung beantragen. Gefördert werdenstationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen, wenn darin nicht-halogenierte Kältemittel zum Einsatz kommen. Die Kälte-Klima-Richtlinie wurde erweitert, formal gestrafft und hinsichtlich der Kältemittel technologieoffen gestaltet. Die Förderbedingungen gelten für den Umstieg auf zukunftsfähige Anlagen, die das Klima nachhaltig schützen. Gefördert wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums.
Bei den stationären Anlagen ist die Förderung wie bisher modular aufgebaut. Gefördert werden Kälteerzeuger, zugehörige Komponenten und Systeme sowie thermische Speicher. Die geförderten Anlagen müssen besonders energieeffizient sein. Erstmals werden im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels auch kleine Anlagen, wie zum Beispiel in Dorfläden, gefördert. Wer seine stationäre Kälte- oder Klima-Anlage noch nachhaltiger und klimaschonender betreiben will und auf eigene Kosten eine am Standort vorhandene oder neu errichtete Anlage zur Nutzung regenerativer Energien regelungstechnisch in die Kälteanlage einbindet, kann dafür eine entsprechende Pauschale in Anspruch nehmen.
Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe kann zuvor mit dem bereitgestellten Förderrechner unverbindlich abgeschätzt werden.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Pressemitteilung vom 1. Dezember 2020