"Der soziale Wohnungsbau hat in den vergangenen Jahren in Thüringen eine größere Bedeutung bekommen. Es wird wieder investiert", stellte Bauministerin Birgit Keller am 21. März 2019 bei der Präsentation der neuen Wohnungsbauförderrichtlinien fest. "Wohnen ist kein Gut wie jedes andere, sondern ein existenzielles Grundbedürfnis", so Keller weiter. Rund 60 Prozent der Thüringer Haushalte hätten mit ihrem Einkommen einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine Sozialwohnung. Mit den neuen Förderrichtlinien würden neue Belegungsbindungen geschaffen und Wohnungen länger als ursprünglich vorgesehen in der Belegungsbindung gehalten werden, erläuterte die Ministerin.
50 Millionen Euro stellt Thüringen jährlich für den Sozialen Wohnungsbau bereit. Die neuen Förderrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau sollen bis Ende 2020 gelten und so Kontinuität in der Wohnraumförderung über das Ende der Legislaturperiode hinaus sichern. Künftig soll bei einer Verlängerung der Belegungsbindung um fünf Jahre auch die Zinsfreiheit bei einem Darlehen um fünf Jahre verlängert werden. Zudem soll ein Baukostenzuschuss für Neubauprojekte anders als bisher auch dann gezahlt werden, wenn die ortsübliche Miete auch ohne diesen Zuschuss erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass der Bauherr stattdessen zusätzliche Wohnungen bereitstellt, die mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung über 15 Jahre versehen werden. Diese Wohnungen werden zudem mit jeweils 15.000 Euro bezuschusst werden.
In den Richtlinien wurden die Einkommensgrenzen für Wohnungsuchende um 20 Prozent erhöht, um der Einkommensentwicklung der letzten Jahre Rechnung zu tragen und den Kreis der Mieter mit Wohnberechtigungsschein zu erweitern. Die Höhe der angemessenen Mieten wurde moderat um weniger als zehn Prozent von 4,90 Euro/qm bis 5,50 Euro/qm je nach Gemeindekategorie auf 5,20 Euro/qm bis 5,90 Euro/qm erhöht. Außerdem wurde auch die Baukostenobergrenze entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung um 100 Euro/qm erhöht.
Hintergrund: Der vor einigen Jahren rückläufige Trend im Sozialen Wohnungsbau konnte laut Bauministerium gestoppt werden. 2015 waren dazu die Förderrichtlinien einer ersten Überarbeitung unterzogen worden. Der Anteil der Förderdarlehen war z. B. beim Innenstadtstabilisierungsprogramm und bei dem Thüringer Modernisierungsprogramm Mietwohnung auf bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten erhöht worden. Gleichzeitig wurden Zins- und Tilgungskonditionen im Mietwohnungsbau verbessert. In der Folge haben die Wohnungsbauunternehmen die überwiegend auf Darlehen basierenden Wohnungsbauprogramme trotz der andauernden Niedrigzinsen am Kapitalmarkt wieder in Anspruch genommen. Insbesondere die Kombination aus Baudarlehen, Tilgungs- und Bauzuschüssen hätten dazu geführt, dass sich die Wohnungsbauförderung vor allem im Mietwohnungsneubau seit 2016 einer wieder steigenden Nachfrage erfreut. 2018 hat sich die Neubauförderung mit 31,9 Mio. Euro für 232 Wohnungen gegenüber 2017 mehr als verdoppelt (15,4 Mio. Euro). Im Barrierereduzierungsprogramm wurden darüber hinaus in den letzten zweieinhalb Jahren 31,7 Mio. Euro für rund 4.300 Wohnungen ausgereicht. Diese positive Entwicklung soll durch die neuen Förderrichtlinien verstetigt werden. Quelle/Weitere Informationen: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Pressemitteilung vom 21. März 2019
Link zuWohnungsbauförderrichtlinien Thüringen (Stand: März 2019)