Neue EU-Bauprodukte-Verordnung in Kraft

Januar 2025

Am 7. Januar 2025 ist die neue EU-Verordnung über Bauprodukte in Kraft getreten. Sie soll den Verkauf von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt erleichtern, innovative Bautechniken unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Branche stärken.

Insbesondere bedeuten die neuen Regeln einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Bausektors: Digitale Produktpässe werden alle Informationen über Bauprodukte liefern. Sie beinhalten auch Leistungs- und Konformitätserklärungen, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitungen. Dadurch wird es auch möglich sein, den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes zuverlässig zu berechnen.

Die neue Bauprodukteverordnung soll Bauherren, Architekten, Ingenieuren, Verbrauchern und Behörden dabei helfen, auf der Grundlage der Leistung und Nachhaltigkeit von Bauprodukten die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Innovation und Nachhaltigkeit
Die neue Verordnung soll die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Bausektors stärken. Sie soll innovative und nachhaltige Techniken in der EU fördern, einschließlich vorgefertigter oder modularer Elemente wie z. B. Fassadensysteme. Der verstärkte Einsatz von Off-Site-Baumethoden soll dazu beitragen, die Kosten zu senken und die Bereitstellung dringend benötigter Wohnungen – sowohl neu gebauter als auch renovierter – zu beschleunigen.

Weniger Abfall und längere Lebensdauer
Diese Technologien können in der Produktions- und Fertigungsphase zu einer Reduzierung des Bauschutts um 10 bis 15 Prozent führen. Darüber hinaus können die vorgefertigten Einheiten am Ende ihres Lebenszyklus demontiert und neu konfiguriert werden, was die Vorteile der Nachhaltigkeit noch weiter verstärkt.

Hintergrund
Die EU-Kommission hatte 2022 die Überarbeitung der Verordnung aus dem Jahr 2011 vorgeschlagen.

Quelle/Weitere Informationen: EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 7. Januar 2025

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