Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen teilt mit, dassAnträge zur Förderung von Nachrüstungen mit Stickoxidminderungssystemen gemäß der Förderrichtlinien vom 19. Juni 2019 mit Änderung vom 30. Juli 2019 und des dritten Förderaufrufes bis zum 31. Oktober 2020 über das Förderportal easy-Online gestellt werden (Ausschlussfrist) können. Für die geförderten Projekte wird eine Laufzeit bis spätestens 31. Dezember 2020 festgelegt.
Handwerker- und Lieferfahrzeugez. B. von Glaserbetrieben, Sanitärbetrieben oder im kommunalen Einsatz verwendete Fahrzeuge sind regelmäßig im Stadtverkehr unterwegs. Da sie hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie zur Belastung der Innenstädte mit Stickstoffdioxid bei. Aufgrund des täglichen Einsatzes dieser Fahrzeuge in nicht unerheblichem Umfang ergibt sich ein Emissionsreduktionspotenzial, das ausgeschöpft werden soll.
Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 t bis 7,5 t, die ihren Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt (in Angang II der jeweils geltenden Förderrichtlinie genannt) oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in einen der betroffenen Städte oder den angrenzenden Landkreisen hat.
Im Förderprogramm wird zwischen "leichten" und "schweren" Handwerker- und Lieferfahrzeugen unterschieden. Quelle/Weitere Informationen: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, Mitteilung vom 12. März 2020