Nachhaltiger Bauen: Digitaler Gebäuderessourcenpass in Nordrhein-Westfalen startet

März 2025

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 11. März 2025 mit Vertreterinnen und Vertretern von acht Wohnungsbauunternehmen eine Kooperationsvereinbarung für die Erprobung von digitalen Gebäuderessourcenpässen bei Bauvorhaben in der öffentlichen Wohnraumförderung unterzeichnet.

Zu den Unternehmen gehören: GWL Lippstadt, VAB Viersener Aktien-Baugesellschaft AG, Wohnungsgenossenschaft Herne Süd eG, Sustina AG, EnSoNa GmbH, Vivawest Wohnen GmbH, GAG Immobilien AG und die Ten Brinke Group.

Derzeit dreht sich vieles in der Immobilienwirtschaft um das Einsparen von CO2 im laufenden Betrieb eines Gebäudes. Doch wie viel CO2 wird für die Erstellung eines Gebäudes verbraucht und wie entwickelt sich die CO2-Bilanz über die Lebensdauer eines Gebäudes? Antworten auf diese Fragen gibt ein digitaler Gebäuderessourcenpass. Derzeit gibt es in Deutschland verschiedene Verfahren zur Ermittlung des CO2-Fußabdruckes: Ziel der Nordrhein-Westfalen-Initiative ist es, mit Praktikerinnen und Praktikern zu versuchen, ein einfaches und kostengünstiges sowie handhabbares Modell zu entwickeln.

"Die acht Unternehmen, die sich entschlossen haben, sich mit uns auf den Weg zu machen, haben sich mutig für Innovationen in puncto ‚nachhaltige Gebäudewirtschaft‘ ausgesprochen. Mit der Erstellung von digitalen Gebäuderessourcenpässen wird der CO2-Fußabdruck eines Gebäudes digital dokumentiert, Aufmerksamkeit für die Verwendung von CO2-armen Baumaterialien geschaffen und zugleich die Wiederverwendbarkeit der kostbaren Baumaterialen im Sinne der Kreislaufwirtschaft gestärkt. Zugleich profitieren alle von den gesammelten Erfahrungen und es kann ein Mindeststandard erarbeitet werden. Zukünftig muss es darum gehen, den CO2-Fußabdruck eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus – einschließlich der Wiederverwendbarkeit seiner Teile – zu messen. Am besten können wir das in der öffentlichen Wohnraumförderung miteinander ausprobieren: Denn die öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist Klimaschützerin. Wir fördern Wohnungen, die sicher, ökologisch-sauber und für die Menschen bezahlbar sind – das macht Nordrhein-Westfalen zum ‚place to bau‘", sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wird die Zusammenarbeit weiter verstärkt und die Kooperation zur Umsetzung einer erprobungsweisen Erstellung von digitalen Gebäuderessourcenpässen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung mit den Investorinnen und Investoren gefestigt. Ziel ist es, Erkenntnisse über Abläufe und Verfahrensweisen sowie notwendige Voraussetzungen auf dem Weg zu einem digitalen Gebäuderessourcenpass zu erwerben. Daraus soll eine mögliche Standardisierung abgeleitet werden. Wenn Bauunternehmen bereits bei den ersten Planungsüberlegungen mit der Anwendung des digitalen Gebäuderessourcenpasses durch einen besseren Informationsstand nachhaltigere und wirtschaftlichere Entscheidungen treffen können, ist dies ein Zukunftsmodell für den Wohnungsbau.

Hintergrund

  • Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung können Antragstellende auch im Jahr 2025 ihr Interesse bekunden, an der modellhaften Erprobung zur Erstellung von digitalen Gebäuderessourcenpässen teilzunehmen. Das Ministerium wird aus den Interessenbekundungen jeweils wieder bis zu zehn Modellprojekte aussuchen.
  • Zur Erstellung von digitalen Gebäuderessourcenpässen gibt es verschiedene Plattformen in Deutschland, die den zirkulären Einsatz von Produkten und Materialien in der Bauwirtschaft ermöglichen. Es wird beispielsweise die automatische Erstellung von digitalen Gebäuderessourcenpässen ermöglicht, sodass die ökologischen, regulatorischen, gesundheitlichen und finanziellen Ziele über den gesamten Lebenszyklus der Objekte analysiert und langfristig dokumentiert werden. Objektinformationen werden digital zusammen mit Asset-, Produkt- und Materialdaten gespeichert, angereichert, geteilt und verwaltet.

Quelle/Weitere Informationen:  Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 12. März 2025  

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