Der Muster-Einführungserlass zum Baulandmobilisierungsgesetz (BauGBÄndG 2021 – Mustererlass) wurde durch die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz beschlossen und auf der Internetseite der Bauministerkonferenz veröffentlicht. Er liefert erste Auslegungs- und Anwendungshinweise zu neuen bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Baulandmobilisierungsgesetzes. Diese waren am 23. Juni 2021 in Kraft getreten.
Der Mustereinführungserlass umfasst außerdem Ausführungen zur Neuregelung im BauGB durch das Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021". Dieses ist in seinen wesentlichen Teilen am 15. September 2021 in Kraft getreten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei der Errichtung mobiler baulicher Anlagen oder Infrastruktureinrichtungen in den von einer Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebieten von den Vorschriften des Baugesetzbuchs oder den auf Grund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften abzuweichen. Dies ermöglicht der neu eingeführte § 246c BauGB.
Weitere Informationen: Bauministerkonferenz.de