Die vorgesehene Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für Anlagen der erneuerbaren Energien ist in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit von Sachverständigen im Grundsatz gelobt und in zahlreichen Detailpunkten kritisiert worden. Im Mittelpunkt der Ausschuss-Sitzung am 19. Mai 2021 stand dabei das Repowering, also die Modernisierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Gegenstand der Anhörung war der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (BT Drs. 19/27672). Die EU-Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt werden soll, hat das Ziel, Zulassungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien effizient und für den Vorhabenträger weniger kompliziert zu gestalten.
Zu diesem Zweck soll unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz durch einen neuen Paragraf 16b ergänzt werden. Dieser sieht vor, dass beim Repowering im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nur Anforderungen geprüft werden müssen, wenn durch das Repowering nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblich sein können. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 19. Mai 2021