Auf dem 2. Mobilfunkgipfel am 16. Juni 2020 einigten sich Bund, Länder, Kommunen und Wirtschaft auf Eckpunkte zur weiteren Mobilfunk-Förderung. In den nächsten Jahren will der Bund mit insgesamt 6,1 Milliarden Euro den Aufbau von 5G-Netzen sowie den Ausbau und die Digitalisierung bestehender Mobilfunknetze fördern. 1,1 Milliarden Euro stehen in einem Programm gegen Funklöcher für 5.000 zusätzliche Mobilfunkmasten bereit. Weitere 5 Milliarden sollen über den aktuellen Entwurf des Nachtragshaushaltes zur Verfügung gestellt werden.
Vorgesehen ist außerdem die Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), die nach Abschluss der dafür notwendigen formalen Schritte den Ausbau der Mobilfunknetze und die Durchführung des Förderprogramms unterstützen soll.
Verfahren zur Genehmigung von Mobilfunkmasten sollen beschleunigt werden
Laut Erklärung zum 2. Mobilfunkgipfel ist es Ziel, dass Anträge auf Genehmigung von Mobilfunkstandortenbinnen einer Frist von drei Monaten nach der Vorlage vollständiger Antragsunterlagen beschieden werden sollen. Eine Arbeitsgruppe der für den Vollzug des Bauplanungsrechts zuständigen Länder unter dem Vorsitz Thüringens und mit Beteiligung des Bundes soll Vollzugshinweise für die Errichtung von Mobilfunkanlagen in allen bauplanungs-rechtlichen Bereichen vorlegen. Die Vollzugshinweise sollen bis September 2020 finalisiert werden und die Errichtung von Mobilfunkanlagen erleichtern.
Den Kommunen wird eine zentrale Rolle bei der Identifikation und Genehmigung geeigneter Standorte zukommen. Ergänzend sollen sie im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern für Akzeptanz werben und Bedenken adressieren. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Pressemitteilung vom 16. Juni 2020 / Eckpunktepapier zur weiteren Mobilfunk-Förderung/ Erklärung zum 2. Mobilfunkgipfel