Mit einem Landeskonzept Mobilität und Klima (LMK) will das Land Baden-Württemberg die notwendigen Schritte zum Erreichen der Klimaziele im Verkehr umsetzen. Das Eckpunktepapier (PDF) hat der Ministerrat am 8. November 2022 beschlossen. Die Eckpunkte sehen unter anderem die Verdopplung des Öffentlichen Verkehrs vor – beispielsweise durch eine Mobilitätsgarantie in Bus und Bahn von 5 bis 24 Uhr. Zudem sollen selbstaktive Wege zu Fuß oder mit dem Rad unterstützt werden, etwa durch ein landesweites RadNETZ. Ein weiteres Ziel sind mehr klimaneutrale Autos, hierfür soll unter anderem eine Ladeinfrastruktur in fußläufiger Entfernung in Siedlungsgebieten aufgebaut werden.
Die neuen Angebote für eine nachhaltige Mobilität werden flankiert durch rahmensetzende Vorgaben, zum Beispiel beim Parken und bei Nullemissionszonen, sowie durch neue oder weiterentwickelte Finanzierungsinstrumente wie der Lkw-Maut oder dem Mobilitätspass.
Klimaneutralität bis 2040 erforderlich
Das Klimaschutzgesetz hat die Klimaschutzziele in Baden-Württemberg verbindlich gemacht: Bis 2030 müssen im Verkehr 55 Prozent Kohlenstoffdioxid (CO2) eingespart werden. 2040 ist bereits die Klimaneutralität erforderlich; es darf also gar kein fossiler Kraftstoff mehr eingesetzt werden. Minister Hermann machte deutlich: "Dies gelingt durch klimaneutrale Fahrzeuge, weniger Autos in den Städten und Gemeinden und bessere Angebote. Das Land will die Chancen einer Antriebs- und Mobilitätswende nutzen, um Mobilität flexibel, bedarfsgerecht und umweltschonend zu gestalten."
Das im Kabinett verabschiedete Eckpunktepapier zum Landeskonzept Mobilität und Klima enthält die wichtigsten Maßnahmen, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) im Verkehrsbereich wirkungsvoll umzusetzen. Der Auftrag zur Erarbeitung eines solchen Konzeptes folgt aus dem Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg (PDF). Dabei stellen die Maßnahmen nur eine Auswahl dar. So sind beispielsweise allein in der ÖPNV-Strategie des Landes schon 135 Maßnahmen enthalten.
Die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn Land und Kommunen gemeinsam große Anstrengungen unternehmen und ihre Aktivitäten bündeln, etwa beim Radwegeausbau. Zudem sind wesentliche Weichenstellungen durch den Bund und die Europäische Union (EU) notwendig. Auch dazu enthalten die Eckpunkte Forderungen, etwa zum CO2-Preis und zu einer Beimischungsquote für reFuels (erneuerbare Kraftstoffe).
Sechs zentrale Handlungsfelder des Eckpunktepapiers
Das Eckpunktepapier skizziert sechs zentrale Handlungsfelder, ausgerichtet an den fünf Verkehrswendezielen für Baden-Württemberg:
Die vorliegenden Eckpunkte entstanden unter Mitwirkung von Städte- und Landkreistag und dienen als Grundlage für einen breiten Beteiligungsprozess von Bürgerinnen und Bürgern sowie Verbänden. Parallel werden die konkreten CO2-Einsparungen, die Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen und die sozialen Auswirkungen – etwa auf die Teilhabe – geprüft. Nach der Verbände- und Bürgerbeteiligung soll das Landeskonzept Mobilität und Klima 2023 von der Landesregierung verabschiedet werden.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 11. November 2022