Mindestlohn bis 1. Juli 2022: 10,45 € in 4 Stufen

Juni 2020

Die Mindestlohn-Kommission hat ihren Anpassungsbeschluss gefasst und ihren Bericht vorgestellt. Es ist turnusgemäß der dritte Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Januar 2015. Dieser liegt derzeit bei 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:

  • zum 1.1.2021: 9,50 €
  • zum 1.7.2021: 9,60 €
  • zum 1.1.2022: 9,82 €
  • zum 1.7.2022: 10,45 €

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 30. Juni 2020