Mikro-Depots als innovative Lösung für Lieferverkehre auf der letzten Meile – Handbuch für Kommunen veröffentlicht

Juni 2021

Dank digitaler Vernetzung orientieren sich Mobilitätsangebote der Zukunft noch stärker als bisher an alltäglichen und individuellen Bedürfnissen der Menschen und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz. Das Land Nordrhein-Westfalen förderte in dem Zusammenhang seit September 2020 eine Studie der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein: Darin wurde untersucht, wie in kleineren Großstädten am Beispiel von Krefeld, Mönchengladbach und Neuss der Lieferverkehr auf der letzten Meile nachhaltiger werden kann.

Das Ergebnis der Studie wurde am 24. Juni 2021 an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst in einem neuen Handbuch "Mikro-Depots im interkommunalen Verbund" (PDF-Download IHK) überreicht. "Mikro-Depots" als intelligente und kleinere Zwischenlager auf dem Weg unterwegs zum Kunden in Großstädten zwischen 150.000 und 300.000 Einwohnern könnten ein wichtiger Teil der Lösung für eine bessere, sichere und saubere Mobilität in der Stadt sein.

Mikro-Depots sind Sammelorte für Waren, damit weniger große Lieferfahrzeuge in den Innenstädten fahren. Kleinere und emissionsarme Fahrzeuge können zum Beispiel die Auslieferung übernehmen. Das können bei kleineren Sendungen auch Lastenfahrräder sein. So kann auch ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Mit der Durchführung der Studie zu Mikro-Depots beauftragte die IHK Mittlerer Niederrhein als Initiator und Motivator das Unternehmen agiplan und das Fraunhofer-Institut IML. Sie stellen für die drei Städte Krefeld, Mönchengladbach und Neuss den Prozess von der Konzeptionierung eines Mikro-Depots bis zum tatsächlichen Betriebsstart dar. Das neue Mikro-Depot-Handbuch entstand innerhalb von acht Monaten nach Übergabe des Förderbescheides durch das Land.

Hintergrund:

Einen Förderbescheid in Höhe von rund 160.000 Euro für das Mikro-Depot-Projekt übergab Verkehrsminister Hendrik Wüst an Jürgen Steinmetz, den Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein im September 2020. Mit der Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) können seit dem 1. Juni 2019 Kreise, Städte und Gemeinden Landesmittel beantragen für:

• Mobilitätskonzepte und Studien
• Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrssystems
• Mobilstationen und andere Infrastrukturen
• Maßnahmen des Mobilitätsmanagements
 

Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent. Nicht förderfähig sind reine ÖPNV-Maßnahmen, Straßen- und Radwegebau sowie rein städtebauliche Maßnahmen. Projektanträge können bei den zuständigen Bezirksregierungen gestellt werden. Fragen beantworten auch die regionalen Koordinierungsstellen beim Zukunftsnetz Mobilität NRW.

Quelle/Weitere Informationen: NRW-Ministerium für Verkehr, Pressemitteilung vom 24. Juni 2021