Das sächsische Kabinett hat sich am 21. Dezember 2021 mit der sogenannten Mietpreisbremse für die Städte Dresden sowie Leipzig befasst und den Entwurf der Mietpreisbegrenzungs-Verordnung zur Anhörung freigegeben. Ziel ist es, in den beiden Städten im ersten Halbjahr 2022 die Mietpreisbremse einzuführen. Mit dem Inkrafttreten dürften dann in Dresden und Leipzig die Mieten zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die für die jeweilige Wohnung geltende ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus den jeweiligen Mietspiegeln der beiden Städte.
Die Einführung der sogenannten Mietpreisbremse war im Jahr 2019 von den sächsischen Koalitionspartnern in Sachsen vereinbart worden, um bei angespannten Wohnungsmärkten speziell in den Städten Dresden und Leipzig überdurchschnittliche Steigerungen der Mietpreise bei Neuvermietungen zu vermeiden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 556d) bietet dazu den Landesregierungen die Möglichkeit, per Rechtsverordnung befristet bis zum Ende des Jahres 2025 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dort gilt dann die Mietpreisbremse.
Die Verordnung wird nun den kommunalen Spitzenverbänden, Landesverbänden der Wohnungswirtschaft, Mieter- sowie Wohlfahrtsverbänden und der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. zur Anhörung übersandt, die dazu Stellung nehmen können. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen wird das Kabinett dann endgültig über die Einführung der Mietpreisbremse entscheiden. Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Pressemitteilung vom 21. Dezember 2021