Die EU-Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, um die kurzfristige Vermietung von Unterkünften EU-weit transparenter, effektiver und nachhaltiger zu machen. Der Vorschlag soll die derzeitige Fragmentierung in der EU bei der Weitergabe von Daten durch Online-Plattformen beheben und letztlich illegale Angebote verhindern. Daten von Gastgebern und Online-Plattformen sollen in Zukunft besser erhoben und ausgetauscht werden. Sie sollen dann den Behörden in den Mitgliedstaaten helfen, wirksame und verhältnismäßige lokale Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Teil des Tourismussektors nachhaltig zu entwickeln.
Neue Anforderungen an die gemeinsame Nutzung von Daten für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften
Mit dem neuen vorgeschlagenen Rahmen soll Folgendes erreicht werden:
Nächste Schritte
Der Kommissionsvorschlag wird nun im Hinblick auf seine Annahme vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach seiner Annahme und seinem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die erforderlichen Mechanismen für den Datenaustausch einzurichten.
Hintergrund
Kurzfristig vermietete Unterkünfte machen etwa ein Viertel aller Touristenunterkünfte in der EU aus, und ihre Zahl nimmt in der gesamten EU deutlich zu. Dieser Trend hielt auch während der COVID-19-Krise an: Die Zahl der Buchungen kurzfristig vermieteter Unterkünfte lag in den Sommern 2020 und 2021 über dem entsprechenden Niveau von 2018. Darüber hinaus ist die Zahl der Buchungen im ersten Halbjahr 2022 verglichen mit Vorjahreszeitraum um 138 Prozent gestiegen. Die kurzfristige Vermietung von Unterkünften hat für das Tourismus-Ökosystem der EU, einschließlich Gästen und Gastgebern, und für viele Gemeinschaften eine herausragende Bedeutung gewonnen. Das bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich.
Der im Februar 2022 veröffentlichte Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften ist eine Schlüsselmaßnahme des Übergangspfads für den Tourismus. Der Vorschlag wurde in der KMU-Strategie der Kommission vom März 2020 angekündigt, um eine ausgewogene und verantwortungsvolle Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft im gesamten Binnenmarkt unter uneingeschränkter Wahrung der öffentlichen Interessen zu fördern.
Er soll auch bestehende Instrumente ergänzen, insbesondere das Gesetz über digitale Dienste, das Online-Plattformen regelt, und die Vorschriften der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC7).
Quelle/Weitere Informationen: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung vom 7. November 2022