Seit 1. März fördert der Freistaat Bayern auch den Bau und Ausbau von selbständigen, also unabhängig von Straßen verlaufenden Geh- und Radwegen, ohne dass besondere Härten finanzieller oder baulicher Art vorliegen müssen. Auch öffentliche Feld- und Waldwege mit Bedeutung für den Radverkehr sollen künftig in den Genuss einer Förderung kommen können. Das zugrundeliegende Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) wurde zum 1. März 2023 entsprechend ergänzt.
Grundsätzlich förderfähig sind Geh- und Radwege sowie öffentliche Feld- und Waldwege, wenn sie eine Bedeutung für den alltäglichen Berufs- und Pendelverkehr mit dem Fahrrad haben und nicht ausschließlich dem touristischen Radverkehr dienen. Zudem sollen sie verkehrswichtig für den Radverkehr vor Ort sein. Bewertungskriterien sind hierbei beispielsweise die prognostizierte Verkehrsbelastung, die Lage in einem Radverkehrsnetz, die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder die Verbesserung der Schulwegsicherheit.
Schwerpunkt der Radwegeförderung nach BayGVFG war bislang der Ausbau von Radwegen entlang von Kommunalstraßen, also sogenannte unselbständige Radwege. Mit den beiden neuen Fördertatbeständen forciert der Freistaat nun zusätzlich den Ausbau der Radnetze in Bayern. Die Kommunen können dadurch auch beim Bau selbständiger Radwege oder dem radverkehrsgerechten Ausbau vorhandener Wege mit kraftvoller Unterstützung rechnen.
"Ich kann die Kommunen im Freistaat nur ermuntern und aufrufen, von den neuen Fördermöglichkeiten Gebrauch zu machen und entsprechende Anträge auf Förderung von Radinfrastrukturprojekten bei den Bezirksregierungen zu stellen. Neben den genannten Fördermöglichkeiten bietet beispielsweise auch das Sonderprogramm ´Stadt und Land´ des Bundes nach wie vor attraktive Konditionen", so Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter.
Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Pressemitteilung vom 23. März 2023